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Selbstbestimmt durchs Leben Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht und Patientenverfügung

Gemeinde-Unterthingau

Informationsveranstaltung am 

Dienstag, 21. Oktober 2025, um 19.00 Uhr, im Rathaus Unterthingau, Sitzungssaal
Der Vortrag ist für Interessierte kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungsrecht
  • Ehegattennotvertretung
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung

Ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Landratsamt Ostallgäu informiert, wie man Vorsorge treffen kann für den Fall, dass man wichtige rechtliche Angelegenheiten des täglichen Lebens nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden bzw. regeln kann. Der Gesetzgeber sieht für eine Situation, in der ein selbstbestimmtes Leben zeitweise oder auf Dauer nicht mehr möglich ist, nur zwei „Vertretungsberechtigungen“ vor –

  • eine umfassende rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht/Betreuungsvollmacht oder

  • die gerichtliche Anordnung einer Betreuung

Ohne eines dieser beiden Instrumente können selbst nahe Angehörige, wie volljährigen Kinder, ein Ehepartner/Lebenspartner, Eltern oder eine andere Person, in keiner Weise wirksam rechtsgeschäftlich für die/den Betroffene(n), ab dem 18. Lebensjahr, tätig werden. 

Unter anderem wird der Unterschied zwischen Vollmacht und Betreuung aufgezeigt und Fragen hierzu beantwortet.

Des Weiteren informiert eine Mitarbeiterin des Hospizvereins Kaufbeuren /Ostallgäu zum Thema Patientenverfügung.