Informationsveranstaltung am
Dienstag, 21. Oktober 2025, um 19.00 Uhr, im Rathaus Unterthingau, Sitzungssaal
Der Vortrag ist für Interessierte kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich
- Vorsorgevollmacht/Betreuungsrecht
- Ehegattennotvertretung
- Betreuungsverfügung und
- Patientenverfügung
Ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle im Landratsamt Ostallgäu informiert, wie man Vorsorge treffen kann für den Fall, dass man wichtige rechtliche Angelegenheiten des täglichen Lebens nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden bzw. regeln kann. Der Gesetzgeber sieht für eine Situation, in der ein selbstbestimmtes Leben zeitweise oder auf Dauer nicht mehr möglich ist, nur zwei „Vertretungsberechtigungen“ vor –
eine umfassende rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht/Betreuungsvollmacht oder
die gerichtliche Anordnung einer Betreuung
Ohne eines dieser beiden Instrumente können selbst nahe Angehörige, wie volljährigen Kinder, ein Ehepartner/Lebenspartner, Eltern oder eine andere Person, in keiner Weise wirksam rechtsgeschäftlich für die/den Betroffene(n), ab dem 18. Lebensjahr, tätig werden.
Unter anderem wird der Unterschied zwischen Vollmacht und Betreuung aufgezeigt und Fragen hierzu beantwortet.
Des Weiteren informiert eine Mitarbeiterin des Hospizvereins Kaufbeuren /Ostallgäu zum Thema Patientenverfügung.
Öffentliche Beglaubigung der Vollmacht am 18. November 2025, ab 9.00 Uhr im Rathaus Unterthingau, Sitzungssaal
Im Nachgang zum Vortrag bietet die Betreuungsstelle Termine zur öffentlichen Beglaubigung der Vorsorgevollmachten an.
Für die Beglaubigung der Vollmacht wird folgendes benötigt:
Original der Vorsorgevollmacht
Persönliche Anwesenheit des geschäftsfähigen Vollmachtgebers
Ausweisdokument mit Lichtbild
10,00 EUR gesetzliche Gebühr
Eine Terminvereinbarung vorab ist erforderlich. Anmelden können Sie sich im Rathaus Unterthingau bei Frau Beate Urban unter der Telefonnummer 08377/9201-17 oder per Email unter: vorzimmer@vgem-unterthingau.bayern.de